Köln: 07.–10.03.2028 #IEM2028

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

Maßgeschneiderte Aluminium-Strangpresslösungen für präzisionsorientierte Anwendungen

Unsere kundenspezifischen Aluminium-Strangpressdienstleistungen bieten flexible und leistungsstarke Lösungen für architektonische und industrielle Anwendungen weltweit.

Wir sind darauf spezialisiert, Kundenkonzepte in präzisionsgefertigte Aluminiumprofile umzusetzen. Von der ersten Designabstimmung und Werkzeugentwicklung über das Strangpressen und die Oberflächenveredelung bis hin zur Endkontrolle gewährleistet unser integrierter Prozess in jeder Phase exakte Abmessungen, strukturelle Zuverlässigkeit und gleichbleibend hohe Qualität.

Unsere Möglichkeiten im kundenspezifischen Strangpressen unterstützen eine große Bandbreite an Profilgeometrien, einschließlich Mehrkammerkonstruktionen, Integration von thermischen Trennstegen sowie Kompatibilität mit Mehrfachverglasungen und Beschlagsystemen. Diese Lösungen eignen sich ideal für Fenster, Türen, Fassadensysteme, Möbelkomponenten und spezialisierte industrielle Anwendungen. Verschiedene Oberflächenbehandlungen – wie Eloxieren und Pulverbeschichten – stehen zur Verfügung, um sowohl funktionale als auch ästhetische Anforderungen zu erfüllen.

Mit einem starken Fokus auf technische Unterstützung, Produktionseffizienz und Nachhaltigkeit arbeiten wir eng mit unseren Partnern zusammen, um maßgeschneiderte Strangpresslösungen zu entwickeln, die den Marktanforderungen und internationalen Standards entsprechen. Unser Ziel ist es, Kunden dabei zu unterstützen, innovative, langlebige und energieeffiziente Produkte sicher und erfolgreich auf den Markt zu bringen.

Zum Pressefach von Taiwan Hardware Corp.

Downloads zu dieser Pressemitteilung

Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.